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Jede Stimme zählt – wirklich?

Auf der Suche nach der verlorenen Stimme

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die Bundestagswahl 2017 ist vorbei und dennoch haben die Wahlen einen faden Beigeschmack bei unseren Unterstützern und mir hinterlassen. Im Neumarkter Stimmbezirk „Grundschule Hasenheide“ wurden wir mit null Stimmen ausgezählt, dennoch beteuert eine Wählerin: Ich habe Dr. Widder gewählt – und zwar so, dass die Stimme nicht als ungültig gewertet werden konnte.

Das Gespräch mit der Wählerin hat in der Tat zureichend und tatsächlich hervorgebracht, dass das Ergebnis in der Hasenheide nicht stimmen kann.  Die Kreiswahlleitung war jedoch nicht dazu bereit, den Sachverhalt durch eine Stimmennachzählung aufzuklären. Die Begründung erschien mir mehr als fragwürdig: Es hieß, das Wahlgeheimnis stünde über allem und müsse gewahrt bleiben.

Nun, mit dieser Begründung  steht jeder Wahlfälschung Tür und Tor offen, denn wenn sich Wählerinnen und Wähler – oder der Kandidat selbst – um begründete Aufklärung bemühen, heißt es einfach: „Nicht möglich, denn wir müssen das Wahlgeheimnis wahren!“ Was hätte man eigentlich gemacht, wenn das Wahlergebnis knapper ausgefallen wäre und ein Wähler plausibel hervorgebracht hätte, dass seine Stimme nicht mitgezählt wurde…? Verstehe, wir hätten einfach das Wahlgeheimnis gewahrt. Tut mir leid, so geht es meiner Ansicht nach in einer Demokratie NICHT. Auch das deutsche Strafrecht ist mehr als klar, wenn es um den Straftatbestand der Wahlfälschung geht:

Ausreichend für eine Wahlfälschung im Sinne des § 107a StGB ist „jegliches Verfälschen des (Wahl)ergebnisses, also bereits die Zählung einer unzulässigen Stimme oder die Nichtzählung einer Stimme“ – auch, wenn sich dadurch am Wahlerfolg nichts ändert. Das ist also zunächst einmal Fakt.

Ob es sich hier um versehentlich falsches Zählen oder um Manipulation handelt, kann erst geprüft werden, wenn der Sache auf den Grund gegangen wurde, sprich, wenn das Stimmenpaket nachgezählt wurde. Sei es wie es ist, wir haben beim Deutschen Bundestag Einspruch eingelegt und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Das Neumarkter Tagblatt hat den Sachverhalt am 21./22. Oktober 2017 in einem Presseartikel treffend dargelegt:

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