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Hinweis: Der nachfolgende Text erschien zunächst auf Infosperber.ch, einer Online-Zeitung aus der Schweiz. Auch Der-Demokratieblog bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum und unterstützt deshalb die Vielfalt alternativer Medien! Die Rechtschreibung dieses Artikels richtet sich nach der schweizerischen Schreibweise.

Zahlreiche Zeugen sagen zugunsten von Julian Assange aus

Das Verfahren zur Auslieferung des WikiLeaks-Gründers hat in den grossen Medien kein grosses Echo gefunden.

21. Oktober 2020

von Rafael Lutz

Anfang Oktober endete in London die Auslieferungsanhörung gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange. Zahlreiche Juristen, Journalisten, Informatiker, Bürgerrechtler und weitere Personen sagten als Zeugen zugunsten von Assange aus. Das Urteil wird anfangs Januar erwartet. Die Anhörung spielte sich nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Im Old Bailey, dem Zentralen Strafgerichtshof in der Londoner City, wurden gerade einmal fünf Sitze für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Prozessbeobachtern wie der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde der Zugang zum Gericht am ersten Anhörungstag verweigert. Was die Organisation als «sehr beunruhigend» bezeichnete.

Der WikiLeaks-Gründer wurde während der fast drei Wochen dauernden Anhörung durch eine kugelsichere Glasbox getrennt von seinen Anwälten, was die Kommunikation erschwerte. Doch dies stellte nicht nur bei der Auslieferungsanhörung selbst ein Problem dar: Der Zugang zu seinen Anwälten wurde Assange in den letzten sechs Monaten gänzlich verweigert.

Fast alle grossen Medien berichteten lediglich am Rande über den Prozess, bei dem viel auf dem Spiel steht: Die US-Regierung fordert die Auslieferung des 49-jährigen Australiers, der seit April 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sitzt, weil er gegen Kautionsauflagen verstossen habe. Sie hat ihn wegen Verschwörung beim Hacken von Computern angeklagt. Auch wirft sie Assange vor, durch die Publikation von Informationen, welche die nationale Verteidigung («National Defense») betreffen, gegen das US-amerikanische Spionagegesetz von 1917 (Espionage Act) verstossen zu haben. Zudem beschuldigt sie Assange, durch die Veröffentlichung der US-Botschaftsdepeschen – auch bekannt als Cablegate – US-Informanten in Lebensgefahr gebracht zu haben. Bei einer Auslieferung drohen Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

US-Regierung ändert ihre Strategie

Für die US-Regierung ist WikiLeaks ein Dorn im Auge: Viele Beobachter des Prozesses gegen Julian Assange sind der Ansicht, dass die US-Administration einen Präzedenzfall schaffen will, um künftig alle Medien, die Menschenrechtsverletzungen der US-Regierung aufdecken, verfolgen zu können. Dies zeigte sich im Laufe des Verfahrens immer deutlicher. Anfangs hatten die Anwälte der US-Administration noch argumentiert, dass Julian Assange kein Journalist sei – zwischen den klassischen Printzeitungen und der Enthüllungsplattform WikilLeaks zogen sie eine willkürliche Grenze. Ihre Ansicht lautete: WikiLeaks ist, anders als Printzeitungen, nicht durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt.

Dieser Argumentation wurde im Zuge der Auslieferungsanhörung aufgrund etlicher Zeugenaussagen jedoch rasch einmal der Wind aus den Segeln genommen. Der britische Journalist und ehemalige Botschafter in Usbekistan, Craig Murray, der als einer der wenigen Journalisten das Verfahren live vor Ort verfolgte, schrieb dazu: «In den ersten drei Tagen der Beweisführung hatten Rechtsexperten festgestellt, dass diese Glosse der Anklage einer Untersuchung der tatsächlichen Anklagepunkte in der Anklageschrift nicht standgehalten hätte.»

Am 10. Tag der Auslieferungsanhörung änderten die Juristen der US-Regierung ihre Strategie. Das zeigte sich als James Lewis, der als Anwalt die US-Regierung vertritt, Eric Lewis befragte. Eric Lewis ist seit 35 Jahren in den USA als Rechtsanwalt tätig und hat hochrangige Mandanten in Fällen der nationalen Sicherheit und des Terrorismus vertreten, darunter den Pulitzer-Preis-Journalisten Seymour Hersh. Im Fokus der Befragung stand der erste Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert.

Zur Erinnerung: Es war dieser Artikel, der nach der Veröffentlichung der Pentagon-Papiere 1971 die «New York Times» vor einer juristischen Verfolgung schützte. Der Oberste Gerichtshof in den USA stützte damals die Zeitung mit der Begründung, dass das Publizieren geheimer Regierungsdokumente durch die Verfassung geschützt sei. Die Pentagon-Papiere deckten auf, dass die USA den Krieg in Vietnam fortgesetzt hatten, obwohl sie wussten, diesen nicht gewinnen zu können. Sie verdeutlichten, dass die Regierung sowohl die Öffentlichkeit als auch den Kongress wiederholt belogen hatte.

Bislang wurde dieser Zusatzartikel nicht angetastet. Doch das könnte sich künftig ändern: So zumindest argumentierten die US-Juristen im Zuge der Auslieferungsanhörung. Während der Zeugenbefragung wollte James Lewis von Eric Lewis wissen, ob das Urteil zu den Pentagon-Papieren den wichtigsten Präzedenzfall darstelle. Eric Lewis bejahte die Frage. Er hielt aber auch fest, dass es noch weitere wichtige Urteile gebe.

Darauf entgegnete James Lewis: «Eine genaue Lektüre des Urteils zum Fall der Pentagon-Papiere zeigt, dass die ‹New York Times› erfolgreich hätte strafrechtlich verfolgt werden können. Drei der Richter des Obersten Gerichtshofs erklärten ausdrücklich, dass eine Anklage nach dem Spionagegesetz aufgrund der Veröffentlichung der Papiere hätte in Betracht gezogen werden können.» Worauf Eric Lewis entgegnete: «Sie erkannten die Möglichkeit einer Strafverfolgung an. Sie sagten nicht, dass sie erfolgreich gewesen wäre.» James Lewis vertrat die Position, dass die Offenlegung von Geheimnissen nicht gerechtfertigt sei und Journalisten entsprechend strafrechtlich verfolgt werden können.

Informationsrecht der Öffentlichkeit

Der Journalist Craig Murray fasste das Vorgehen von James Lewis wie folgt zusammen: «Die Handschuhe wurden am Dienstag ausgezogen, da die US-Regierung ausdrücklich argumentierte, dass alle Journalisten nach dem Spionagegesetz strafbar sind, wenn sie geheime Informationen veröffentlichen…» Die Anwälte der US-Regierung hätten vor Gericht explizit erklärt, dass die einstigen Reporter der «New York Times», welche die Pentagon-Papers veröffentlichten, ins Gefängnis hätten gehen sollen. Und dass sie in Zukunft so vorgehen werden.

Die Argumentation der US-Juristen sahen mehrere Zeugen als haltlos an. Mark Feldstein, Professor für Journalismus und selber Journalist, erklärte: «Der Artikel schützt die Presse. Und es ist von entscheidender Bedeutung, dass er dies tut – nicht, weil Journalisten privilegiert sind, sondern weil die Öffentlichkeit das Recht hat, zu wissen, was vor sich geht.» Er wies ferner darauf hin, dass die US-Regierung noch nie einen Verleger wegen der Veröffentlichung durchgesickerter Geheimnisse strafrechtlich verfolgt habe. Dies tat sie bisher lediglich mit Whistleblowern, jedoch nicht mit Journalisten.

Anwalt Mark Summers befragte die Zeugen im Auftrag der Verteidigung. Er wollte vom Professor für Journalismus wissen, wie die Obama-Administration zur Verfolgung von WikiLeaks stand. Dieser antwortete: «Nach den grossen Veröffentlichungen von WikiLeaks in den Jahren 2010 und 2011 hat es keine Strafverfolgung gegeben. Obamas Justizministerium habe zwar eine aggressive Untersuchung eingeleitet. 2013 kam sie allerdings zum Schluss, dass der erste Verfassungszusatz jegliche Strafverfolgung unmöglich mache.» Eine Strafverfolgung betrachtete die Justiz zum damaligen Zeitpunkt als einen gefährlichen Präzedenzfall, der ebenfalls gegen andere Journalisten und Publikationen hätte verwendet werden können.

Summers hatte zu Beginn der Auslieferungsanhörung auch auf mögliche Fehler im Verfahren gegen Assange hingewiesen. Unter anderem sei nach Beginn der Anhörung noch immer nicht geklärt gewesen, ob die Anklage gegen Assange in Grossbritannien überhaupt strafbar sei. Die beidseitige Strafbarkeit sei schliesslich eine Voraussetzung für eine mögliche Auslieferung.

Quellen ermuntern sei Courant normal

Gemeinsam mit weiteren Zeugen entkräftete Feldstein ebenfalls einen weiteren zentralen Vorwurf der US-Regierung: Nämlich den Straftatbestand der «Verschwörung» zur Erlangung und Offenlegung von Informationen über die Landesverteidigung sowie auch zum Eindringen in ein Computernetzwerk der Regierung. Konkret wirft die US-Regierung dem WikiLeaks-Gründer vor, die Soldatin Chelsea Manning dazu angestiftet zu haben, ihm geheime Dokumente über die US-Kriege zuzuspielen. Assange wird unter anderem beschuldigt, Manning geholfen zu haben, ein Passwort decodiert zu haben. Manning diente als IT-Spezialistin im Irakkrieg. Sie spielte Assange unter anderem das «Collateral Murder»-Video zu, das aufzeigte, wie US-Streitkräfte von einem Helikopter aus wehrlose Zivilisten töteten.

Feldstein erklärte im Gerichtssaal, weshalb das Vorgehen Assanges nicht aussergewöhnlich war. Dass der WikiLeaks-Gründer seine Quelle Manning ermutigte, ihm geheime Dokumente zu übermitteln, sei Courant normal im Journalismus. «Meine gesamte Karriere bemühte ich mich darum, geheime Dokumente und Unterlagen zu erlangen», sagte Feldstein. Schliesslich seien Journalisten keine passiven Stenografen. Er wies dabei auch auf das Vorgehen der «New York Times» bei der Beschaffung der Pentagon-Papiere hin. Die Journalisten der Zeitung hätten sich damals sehr aktiv um die Papiere des Whistleblowers Daniel Ellsberg bemüht. «Sie hatten einen Schlüssel zu dem Raum, in dem sich die Dokumente befanden – und sie hatten geholfen, sie zu kopieren», so Feldstein.

Den Vorwurf, Assange habe Manning beim Knacken eines Passworts geholfen, betrachtete Feldstein ebenfalls als haltlos. «Der Versuch, zum Schutz der Quellen beizutragen, ist eine journalistische Pflicht», erklärte der Professor für Journalismus weiter. Journalisten würden Quellen oftmals mit Münztelefonen oder gefälschten E-Mail-Konten versorgen und ihnen somit helfen, sowohl echte als auch digitale Fingerabdrücke zu entfernen. Das seien Standardtechniken des Journalismus.

Gleiches erklärte auch Trevor Timm, der Mitbegründer der Vereinigung «Freedom of the Press». Er machte darauf aufmerksam, dass Pulitzer-Preisträger wie Bob Woodward und Carl Bernstein auch verurteilt worden wären, wenn bereits das Beschaffen von Informationen durch Quellen unter Strafe stünde.

Keine Beweise für gefährdete Personen

Als wenig stichhaltig stellte sich im Laufe der Anhörung auch ein weiterer zentraler Vorwurf heraus: Assange habe mit der Veröffentlichung der US-Botschaftsdepeschen US-Informanten in Lebensgefahr gebracht. Doch auch vor dem Londoner Gericht hat das US-Verteidigungsministerium keine Beweise vorgelegt, wonach aufgrund der Publikationen von WikiLeaks Informanten ernsthaft in Gefahr gebracht wurden. Das Pentagon bestätigte 2013 selbst, dass keine Informanten aufgrund der Veröffentlichung getötet wurden.

Zudem sagten mehrere Zeugen vor Gericht aus, dass nicht WikiLeaks, sondern die Online-Enthüllungsplattform Cryptome die Dokumente zuerst, ohne die Namen zu schwärzen, ins Netz stellte. Einer dieser Zeugen war der Bieler Informatikprofessor und Verschlüsselungsexperte Christian Grothoff. Er analysierte im Auftrag der Verteidigung, wie die US-Botschaftsdepeschen, die Chelsea Manning WikiLeaks übergeben hatte, ungeschwärzt ins Netz gelangten.

Möglich war dies laut Grothoff nur, weil die «Guardian»-Journalisten David Leigh und Luke Harding in ihrem Buch «WikiLeaks: Inside Julian Assange’s War on Secrecy» das Passwort für die verschlüsselten Depeschen veröffentlichten. Mit Leigh hatte Assange die Depeschen geteilt. Leigh habe zuvor massiven Druck auf Assange ausgeübt, um an das Passwort zu gelangen, für den Fall, dass Assange verhaftet werde und seine journalistische Tätigkeit nicht mehr ausüben könne. Assange habe eingewilligt mit der Bitte, dieses jedoch niemals rauszugeben.

Das Buch der beiden «Guardian»-Journalisten war im Frühjahr 2011 erschienen. Erstmals veröffentlicht wurden die unredigierten Depeschen auf Cryptome.org am 1. September 2011, einen Tag bevor WikiLeaks sie auf ihrer Internetseite publizierte. Das bestätigte auch der Gründer der Online-Enthüllungsplattform John Young vor Gericht.

Sorgfältig mit Daten umgegangen

Nachdem Grothoff seine Aussagen gemacht hatte, äusserte sich der «Guardian» in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen. Laut der englischen Zeitung habe die Nennung des Passworts im Buch von Leigh und Harding nicht zur Publikation der unbearbeiteten US-Depeschen geführt. Assange habe dem Journalisten damals gesagt, das Passwort sei nur temporär. Auch sei nirgendwo darauf verwiesen worden, wo sich die entsprechenden Dateien befinden.

Anders als bei WikiLeaks hatten sich die Strafverfolgungsbehörden nie an die in den USA ansässige Firma Cryptome gewandt. Young erklärte vor Gericht auch, dass die Behörden ihn nie gebeten hätten, die Depeschen zu entfernen. Sie blieben bei Cryptome online.

Neben John Young bestätigte auch der Verleger und Chefredaktor der deutschen Wochenzeitung «der Freitag», Jakob Augstein, vor Gericht, dass nicht WikiLeaks das Material zuerst veröffentlicht habe. Sowohl Augstein wie auch Grothoff erklärten, dass Assange sehr sorgfältig mit den Daten umgegangen sei und ein unredigiertes Veröffentlichen der Depeschen habe verhindern wollen. Erst als die Daten nicht mehr aufgehalten werden konnten, habe WikiLeaks diese ebenfalls veröffentlicht.


Für diesen Artikel stützte sich Infosperber auf den Blog des ehemaligen britischen Botschafters und Journalisten Craig Murray, der während der Auslieferungsanhörung fast täglich aus dem Gericht berichtete, sowie auch auf die offiziellen schriftlichen Stellungnahmen der Zeugen

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Infosperber vom 24. Juli 2020: Arte greift CIA-Bespitzelungen von Julian Assange auf

Infosperber vom 9. Juli 2020: Von der Vergiftung bis zur Entführung ist alles möglich

Infosperber vom 5. Juli 2020: Auch die Damentoilette wurde verwanzt

Infosperber vom 3. Juli 2020: US-Geheimdienste spähten Assange aus

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Rafael Lutz

arbeitet als Redakteur bei der Regionalzeitung «Der Tössthaler» und schliesst gerade ein Studium der Soziologie an der Universität Freiburg mit dem Master ab.

 

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