Bildquelle: eigenes Beweisfoto

Beschädigungen an Wahlplakaten werden angezeigt

vom 22. August 2017

Zahlreiche Wahlplakate mit Gewalt beschädigt

Amberg. Nachdem erst küzlich in der Lokalpresse zu lesen war, dass etliche Wahlplakate im Sulzbach-Rosenberger Stadtgebiet gestohlen und beschädigt wurden, ist die Welle der Gewalt nun auch auf den Amberger und Neumarkter Raum übergeschwappt. 

Leute, es ist ein Riesenaufwand für uns Einzelbewerber, diese Aufsteller herzustellen, sie zu verschrauben, die Plakate „draufzukleistern“, sie rauszufahren und sie dann noch mit Kabelbindern zu befestigen. Ganz zu schweigen von den vielen Sondernutzungserlaubnissen, die wir beantragen mussten. Ich hätte auch noch andere Dinge zu tun, als ständig irgendwelche Plakate auszutauschen…

Deshalb muss ich allen Randalierern*innen mitteilen, dass jede Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und jeder Diebstahl (§ 242 StGB) angezeigt werden. Falls wir euch auf frischer Tat ertappen, werden wir physisch vom „Jedermannsrecht“ Gebrauch machen und zusätzlich die Polizei einschalten. Keine der Anzeigen wird zurückgenommen. Das heißt, falls man euch erwischt, werdet ihr die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Falls also ein Verfahren gegen einen von euch eröffnet wird, spart euch bitte euer Gejammer und denkt nicht einmal im Traum daran nachzufragen, ob wir die Anzeige zurücknehmen.

Falls der Staatsanwalt*in mangels öffentlichen Interesses einstellen will, dann ist das Sache der Staatsanwaltschaft. Von unserer Seite wird es null Toleranz geben.

Damit ist dieser Artikel beendet.

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